In dem Fall hat ein Halter sein Fahrzeug abgemeldet. In dieser Zeit wurden Reparaturen an dem Fahrzeug durchgeführt. Leider geriet das Fahrzeug in Brand und der Brand beschädige das Auto und ein benachbartes Gebäude.
Da das Auto nicht angemeldet war, besaß das Auto auch keine Haftpflichtversicherung die diesen Schaden übernehmen könnte. Der Halter verklagte darauf hin seine private Haftpflichtversicherung und hoffte, dass diese den Schaden übernehmen müsse. Mitnichten, so das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Aktenzeichen AZ: I-4/191/07), die private Haftpflichtversicherung ist nicht für das Fahrzeug da. Der Halter muss also den kompletten Schaden selber tragen.
Anonym
warum soll eine private haftpflicht nicht für den schaden aufkommen? ein gegenstand, der mir gehört, hat einem anderen einen schaden verursacht. auch wenn dies ein auto ist, muss doch der schaden beglichen werden. wenn es abgemeldet war, so ist dies trotzdem mein besitz und ich somit haftbar. für solche fälle habe ich dann eine haftpflicht.