Antwort auf: Abgemeldetes Auto nicht versichert

Ein Auto das abgemeldet ist, hat keinerlei Versicherungsschutz. Entsteht ein Schaden, so muss der Halter für den Schaden aufkommen. So hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Ein Auto geriet in Brand und beschädigte ein Nachbarhaus, der Halter haftet.



In dem Fall hat ein Halter sein Fahrzeug abgemeldet. In dieser Zeit wurden Reparaturen an dem Fahrzeug durchgeführt. Leider geriet das Fahrzeug in Brand und der Brand beschädige das Auto und ein benachbartes Gebäude.


Da das Auto nicht angemeldet war, besaß das Auto auch keine Haftpflichtversicherung die diesen Schaden übernehmen könnte. Der Halter verklagte darauf hin seine private Haftpflichtversicherung und hoffte, dass diese den Schaden übernehmen müsse. Mitnichten, so das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Aktenzeichen AZ: I-4/191/07), die private Haftpflichtversicherung ist nicht für das Fahrzeug da. Der Halter muss also den kompletten Schaden selber tragen.



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