Wer nun Krank wird, erhält für die Dauer von 6 Wochen die Lohnfortzahlung. Innerhalb dieser Zeit hat der Arbeitgeber keinerlei Möglichkeiten vertraglich zugesicherte Eigenschaften zurück zu fordern. Anders sieht das aber aus, sobald man nach 6 Wochen Krankheit (wichtig, es gilt 6 Wochen von ein und der selben Krankheit, nicht 2 Wochen Krank von der einen Krankheit und 4 Wochen Krank von der anderen Krankheit, dann ist die 6 Wochenfrist noch nicht erreicht) aus der Lohnfortzahlung heraus fällt, müssen auch Dienstwagen zurück gegeben werden.
Das Überlassen eines Dienstwagens ist eine zusätzliche Gegenleistung für die Arbeitsleistung. Wird die Arbeitsleistung nicht erbracht, so muss der Dienstwagen zurück gegeben werden. In einem ähnlichen Fall hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt unter dem Aktenzeichen Az: 9 AZR 631/09 entschieden.
Wer also aus der Lohnfortzahlung heraus fällt und sein Geld von der Krankenkasse erhält, muss ab diesem Zeitpunkt den Dienstwagen zurück geben, wenn der Arbeitgeber dies einfordert.
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