Wann und Wie kann ich die Autoversicherung wechseln? Was muss ich dabei beachten?
Um die Autoversicherung zu wechseln muss man bis zum 30.11. eines jeden Jahres die Versicherung schriftlich gekündigt haben. Verpasst man diesen Termin, dann kann die Versicherung die Kündigung ablehnen und man bleibt ein weiteres Jahr bei der Autoversicherung.
Man erhält ein außergewöhnliches Kündigungsrecht, wenn die Autoversicherung die Preise erhöht. Bei der Preiserhöhung handelt es sich um eine Erhöhung der Versicherungsgebühr oder des Versicherungsbeitrags. Sollte der Gesetzgeber die Versicherungssteuer erhöhen, dann hat man hingegen kein außergewöhnliches Kündigungsrecht.
Solle man keine neue Autoversicherung finden, dann braucht man nichts weiter zu unternehmen, die alte Autoversicherung läuft einfach weiter. Als ob es nie eine Kündigung gegeben hätte.
Man muss bei einem Wechsel der Autoversicherung übrigens nicht zur Zulassungsstelle und dies in den Fahrzeugscheinen eintragen lassen oder gar neue Kennzeichen beantragen. Die neue Versicherung nimmt Kontakt mit der alten Versicherung auf und meldet den Wechsel an die Zulassungsstelle. Damit ist alles in Ordnung.
Die Versicherung wird übrigens automatisch beendet, wenn der Grund für die Versicherung nicht mehr besteht. Dies ist beim Autoverkauf oder bei einem schweren Unfall der Fall. Zwar muss man die Versicherung in beiden Fällen mit einem formlosen Schreiben informieren, die Versicherung kann jedoch nicht fortgesetzt werden da es ja kein Auto mehr gibt.
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