Dennoch kann man nicht jedes elektronische Fahrtenbuch nutzen. Aktuell gibt es ein Urteil von dem Finanzgericht Münster (AZ: 5 K 5046/07 E, U). Danach muss das Finanzamt ein elektronisches Fahrtenbuch zur Trennung privater und beruflicher Nutzung nur dann akzeptieren, wenn nachträgliche Änderungen der Einträge ausgeschlossen sind.
In dem oben genannten Fall lag konkret ein elektronisches Fahrtenbuch vor, das automatisch Datum, Uhrzeit, Fahrdauer, Tachostand und gefahrene Kilometer aufzeichnet. Diese Daten waren nicht veränderbar, jedoch konnten Ziel und Zweck der Fahrt nachträglich korrigiert werden.
Wer sich für ein elektronisches Fahrtenbuch interessiert, sollte also neben den Kosten und der Installationsform vor allem darauf achten, dass die Daten nachträglich nicht verändert werden können. Sonst geht der Schuss nach hinten los und der steuerliche Nachweis kann nicht erbracht werden.
sven
Elektronische Fahrtenbücher sind wirklich was tolles. Man spart echt viel Zeit.