Antwort auf: Geld zurück bei abgesagter Flugreise

Das Europäische Parlament hat schon vieles für die Rechte der Bürger unternommen. Zuletzt wurden die Rechte bei abgesagten Flügen für die Reisenden deutlich verbessert. Allerdings akzeptieren die Fluggesellschaften das noch nicht so ganz. Die bei Verspätungen fällige Entschädigungen, werden von den Fluggesellschaften an den Reisenden nicht gezahlt. Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil nun die Rechte für die Fluggäste weiter gestärkt und die Fluggesellschaft zur Entschädigung verurteilt. Der Europäische Gerichtshof hat mit Aktenzeichen ADAJUR Dok. Nr. 81539 ein Urteil zu gunsten des Fluggastes gefällt. Die Fluggesellschaft hat 5 min vor dem geplanten Abflug den Flug annulliert. In diesem speziellen Fall lag ein technischer Defekt vor. Der Grund war eine defekte Turbine. Dieser Defekt wurde von der Fluggesellschaft im Rahmen der Inspektion der Maschine bereits am Vorabend entdeckt. Die Fluggesellschaft schaffte es nicht, das defekte Triebwerk zu reparieren.


Der Fluggast hat laut EU - Fluggastverordnung einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, in diesem Fall von 250 Euro. Dem hat der Europäische Gerichtshof auch entsprochen. Die Fluggesellschaft berief sich auf einen außergewöhnlichen Umstand, ein außergewöhnlicher Umstand tritt aber laut Europäischen Gerichtshof nur bei Ereignissen, wie z. B. einem Unwetter auf. In diesem Fall handelte es sich um eine reguläre Wartung, die keinen außergewöhnlichen Umstand entspricht. Es ist Aufgabe der Fluggesellschaft, die Flugzeuge in einem entsprechend guten Zustand zu halten.

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