Darf man vor Radaranlagen "Blitzern" warnen? Radiosender warnen ja auch vor Radarblitzern und geben dabei sehr genau die Ort an.
Das Warnen vor Radaranlagen ist verboten und wer sich dabei erwischen lässt muss ein Bussgeld zahlen. Zu dem Warnen vor Radaranlagen gehört auch die häufig verwendete Lichthupe. Während die Lichthupe nur schwer zu erkennen ist, trifft es diejenigen die mit aufgestellten Schildern vor dem Blitzer warnen schlimmer. Die werden in der Regel von der Polizei schnell aufgegriffen und erhalten dann entsprechend Ärger.
Das Warnen vor Verkehrskontrollen mit Radarüberwachung (Blitzer) ist auch für die Radios verboten. Verschiedene Sender lassen es aber darauf ankommen und gehen den Weg über die Gerichtsinstanzen. Es gibt eine ganze Reihe von Gerichtsbeschlüssen die bislang die Position der Radiosender gestärkt haben. Bisher konnten die Radiosender noch immer glaubhaft machen, dass es bei den Warnungen nicht darum geht, die Raser zu schützen, sondern einen allgemeinen Aufruf zur Einhaltung der Geschwindigkeit und Verkehrssicherheit damit betreiben.
In der Schweiz geht man deutlich rigoroser gegen das Warnen vor. Wer dort ein Navigationsgerät mit integrierter Radarwarnung mitführt, hat schlechte Karten. Fällt dies bei einer Kontrolle auf, wird das Navigationsgerät beschlagnahmt.
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