Der Hintergrund dieser gesetzlichen Bestimmungen sind die vielen Brände, die es in der Vergangenheit gegeben hat. Im Zuge der allgemeinen Brandbekämpfung werden die Bauvorschriften jedes Jahr überarbeitet und entsprechend den Erkenntnissen verschärft. Gleiches gilt natürlich auch für die Emissionen und ganz besonders bei einem offenen Kamin.
Sobald ein Kamin betrieben wird, muss der Kamin vom Schornsteinfeger auch geprüft und gefegt werden. Der Schornsteinfeger folgt seinerseits nur dem Gesetz. Er ist hierzu verpflichtet und Haftet, falls er dieser Verpflichtung nicht nachkommt.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden Württemberg hat in einem gleichen Fall entsprechend entschieden. Es ging um einen Kamin der nur selten im Jahr genutzt wurde. Dennoch haben die Richter (Az.: VGH Baden Württemberg, 6 S 2089/07) den Kaminbesitzer mit einem Zwangsgeld belegt. Der Hauseigentümer hatte dem Schornsteinfeger den Zutritt zur Wohnung verwehrt.
Ergo! Wer einen Kamin hat muss den Kamin auch bei Nichtbenutzung reinigen!
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