Antwort auf: Kamin auch bei Nichtbenutzung reinigen

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Ich nutze meinen Kamin nur einmal im Jahr, eventuell zwei bis drei Mal wenn es hoch kommt. Viel häufiger nicht. Dennoch besteht der Schornsteinfeger darauf den Kamin zu fegen. Jedes Mal muss ich den Schornsteinfeger neu bezahlen und das wegen dem bischen. Ich möchte den Schornsteinfeger gerne nur einmal alle 5 Jahre den Kamin fegen lassen. Wie kann ich das Bewerkstelligen? Ich fürchte der Schornsteinfeger hat Recht und du wirst, sobald du einen Kamin betreibst, auch dem Schornsteinfeger jedes Jahr seine Gebühren entrichten müssen. Der Gesetzgeber hat dies vorgeschrieben und es gibt keinen Hinweis darauf, dass der Kamin nicht gefegt werden muss, nur weil er wenig genutzt wird.

Der Hintergrund dieser gesetzlichen Bestimmungen sind die vielen Brände, die es in der Vergangenheit gegeben hat. Im Zuge der allgemeinen Brandbekämpfung werden die Bauvorschriften jedes Jahr überarbeitet und entsprechend den Erkenntnissen verschärft. Gleiches gilt natürlich auch für die Emissionen und ganz besonders bei einem offenen Kamin.

Sobald ein Kamin betrieben wird, muss der Kamin vom Schornsteinfeger auch geprüft und gefegt werden. Der Schornsteinfeger folgt seinerseits nur dem Gesetz. Er ist hierzu verpflichtet und Haftet, falls er dieser Verpflichtung nicht nachkommt.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden Württemberg hat in einem gleichen Fall entsprechend entschieden. Es ging um einen Kamin der nur selten im Jahr genutzt wurde. Dennoch haben die Richter (Az.: VGH Baden Württemberg, 6 S 2089/07) den Kaminbesitzer mit einem Zwangsgeld belegt. Der Hauseigentümer hatte dem Schornsteinfeger den Zutritt zur Wohnung verwehrt.

Ergo! Wer einen Kamin hat muss den Kamin auch bei Nichtbenutzung reinigen!

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