Antwort auf: Macht der Eigentümerversammlung

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In meinem Mehrfamilienhaus mit Eigentumswohnungen gibt es im Bereich der Waschküche einen allgemeinen Teil der gleichermaßen allen Parteien zur Verfügung steht. Bei der letzten Eigentümerversammlung habe ich den Antrag gestellt, dort meine Gefriertruhe aufstellen zu dürfen. Die Mehrheit hat zugestimmt. Nun hat sich ein Querulant zu Wort gemeldet der bei der Eigentümersammlung nicht anwesend war und nun Stunk macht! Die Gefriertruhe muss weg, sagt er! Dieser Raum dürfe nicht von einem einzelnen alleine genutzt werden und hierzu müssten alle gleichermaßen zustimmen. Dies sei ja nicht erfolgt.  Muss ich die Gefriertruhe wieder entfernen oder gilt die Mehrheitsentscheidung auf der Eigentümerversammlung? Die Eigentümerversammlung ist eine wichtige Institution in einem Mehrfamilienhaus. Die Eigentümerversammlung entspricht in etwa dem Bundestag, nur eben für das Mehrfamilienhaus.

Die Eigentümerversammlung hat das Recht Mehrheitsentscheidungen zu treffen. Hierzu wird rechtzeitig eingeladen und jeder Eigentümer hat das Recht daran teilzunehmen. Wer sein Recht nicht wahrnimmt, kann schon mal Pech haben!

In dem von Dir geschilderten Fall ist mit dem Beschluss der Eigentümerversammlung eine rechtswirksame Erlaubnis erteilt worden die so schnell nicht widerrufen werden kann. In einem ähnlichen Fall hat das Oberlandesgericht Frankfurt (Az.: 20 W 259/07) entsprechend entschieden. Auch in diesem Fall hat die Eigentümerversammlung der Aufstellung eines Gefrierschranks zugestimmt. Nach dem Frankfurter Oberlandesgericht kann in einem solchen Fall ein quertreibender Eigentümer nicht dagegen vorgehen. Die Mehrheitsentscheidung der Eigentümerversammlung ist binden.

Also, nur Mut!

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