Wer leistet nun Schadensersatz für mein gestohlenes Navi?
Ein Diebstahl ist immer ärgerlich und viel Laufarbeit verbunden. Auf jeden Fall muss ein Diebstahl immer sofort der Polizei gemeldet werden. Zum einen natürlich wegen der Versicherung und zum zweiten, helfen der Polizei solche Meldungen um von Zeit zu Zeit solche kriminelle Banden dingfest zu machen.Aufgrund der Beschreibung, das Navi an der Windschutzscheibe befestigt, vermute ich dass es sich um ein mobiles Navigationsgerät handelt. In diesem Fall kommt die Autoversicherung nicht in betracht. Die Teilkassko tritt zwar bei Diebstahl ein, jedoch hängt dies zum einen vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab und außerdem gilt dies nur für fest eingebaute Navigationsgeräte.
Bei einem solchen Diebstahl kann aber die Hausratsversicherung greifen. Jedoch gilt auch hier wieder, den persönlichen Vertrag prüfen. Nicht jede Hausratsversicherung enthält eine solche Klausel. Damit die Hausratsversicherung den Diebstahl des Navis ersetzt, müssen aber besondere Bedingungen erfüllt sein. So muss der Wagen zur Tatzeit in einem Gebäude, z. B. einer Tiefgarage, abgestellt sein.
Ergo, das mobile Navi am besten blicksicher im Kofferraum verstauen oder immer bei sich tragen.
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