Für die bereits bestehenden Kamin- und Kachelofen ändert sich erst einmal nichts. Zwar sind auch diese Öfen von den neuen schärferen Grenzwerten betroffen, es gelten jedoch Übergangsfristen. Allerdings dürfen auch diese Öfen die Grenzwerte von 150 Milligramm pro Kubikmeter für Feinstaub und von 4 Gramm pro Kubikmeter für Kohlenmonoxid eingehalten werden. Jeder Besitzer eines Kamin- oder Kachelofens ist dazu verpflichtet diesen Nachweis zu erbringen. Hierfür gibt es eine Übergangszeit bis zum 31.12.2013.
Alle Anlagen die vor dem 31.12.1974 errichtet worden sind, müssen bis zu diesem Zeitpunkt mit entsprechenden Filtern ausgerüstet werden oder ersetzt werden. Es gibt aber in diesem Bereich eine ganze Reihe von Ausnahmeregelungen, so ist der Betrieb von nicht gewerblich genutzten Backöfen davon ausgenommen.
Aktuell ist die Entwicklung von den geforderten Filtersystemen noch nicht abgeschlossen. Die Filter für die Kamin und Kachelöfen werden aber bis zu dieser Frist (31.12.2013) in der Regel zur Verfügung stehen. Hier sind die Besitzer der Öfen gefordert sich entsprechend zu informieren. Der erste Ansprechpartner ist sicherlich der eigene Schornsteinfeger und schließlich auch der Fachhandel.
Ab dem 01.01.2015 hat der Gesetzgeber schon eine weitere Stufe der Grenzwerte angekündigt. Dann werden die Grenzwerte wiederholt angehoben. Auf die Kamin- und Kachelofenbesitzer kommen also in den nächsten Jahren in der Regel notwendige Investitionen zu.
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