Am 27. April 1803 lies der Deutsche Kaiser das Reichsdeputationshauptschluss in Kraft treten. In dieser Verordnung wird die Neuverteilung eines Großteils der kirchlichen Besitztümer geregelt. Die Ursache hierfür liegt in verlorenen Feldzügen gegen das demokratische Frankreich bei dem der Kaiser einige Ländereien an Frankreich verloren hat und dafür seine Fürsten entschädigen musste. Diese Ländereien wurden von der Kirche genommen und an die Fürsten übergeben, nun galt es als nächste Aufgabe die Kirche zu entschädigen.
Mit dieser Verordnung wurde gleichzeitig auch in Deutschland die Trennung von Staat und Kirche eingeleutet was auch als Säkularisierung bezeichnet wird. Als Gegenleistung für die Enteignung verpflichtete sich der Kaiser für die Pensionen bestimmter kirchlicher Würdenträger aufzukommen und gleichzeitig auch den Unterhalt von ausgewählten kirchlichen Institutionen zu bestreiten.
Diese Regelung hat bis heute bestand gehalten und als 1805 das Heilige Römische Reich Deutscher Nationen auseinander gebrochen ist, wurde diese Regelung von dem Kaiserreich, der Weimarer Republik, dem 3. Reich und der Bundesrepublik nach wie vor ausgeübt.
In der Praxis bedeutet dies das der Staat und damit der Steuerzahler zahlreiche Bischhöfe, Vikare sowie Bedienstete von kirchlichen Schulen bezahlt. Im Jahr 2009 beliefen sich die Zahlungen der Bundesrepublik an die Kirche in einer Höhe von annähernd 500 Millionen Euro.
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