Für die Witwenrente gelten also die gleichen Regeln wie für die reguläre Altersrente.
Antwort auf: Tote müssen noch Beiträge für die Krankenkasse zahlen
Mein Mann ist verstorben und nun erhalte ich Witwenrente. Die Abrechnung von der Rentenversicherung enthält einen Abzug für die Krankenkasse für meinen Mann, der bereits verstorben ist. Meine Anfrage zur Rentenversicherung hat ergeben, dass dies so richtig sei? - Wieso zahlt mein verstorbener Mann Beiträge in die Krankenkasse?
Das ein Toter Beiträge für die Krankenkasse entrichtet, mag auf dem ersten Blick sehr seltsam erscheinen, ist aber die logische Folge, das die Witwenrente überhaupt gezahlt wird. Wenn der Mann verstirbt, kann er keine Rente mehr erhalten. Bei verheirateten tritt bei Einhaltung bestimmter Bedingungen die Zahlung der Witwenrente an dessen Stelle, die jedoch nicht mehr für den verstorbenen sondern für den Überlebenden Ehegatten gezahlt wird. Damit hat man ein eigenes Einkommen für das man auch Beiträge an die Krankenversicherung abführen muss.
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