Das Kabinett ist ein Treffen des Bundeskanzlers mit seinen Ministern. Jeder Minister hat eine Stimme und in diesem Kabinett werden z. B. Gesetzentwürfe beschlossen. Diese Gesetzentwürfe werden anschließend dem Bundestag zur Diskussion und Beschluss vorgelegt.
Dem Kabinett stet stets der amtierende Bundeskanzler vor. Der stellvertretene Bundeskanzler nimmt dessen Platz in seiner Abwesenheit ein.
Das Kabinett hat in der Deutschen Verfassung nicht wirklich etwas zu sagen, es ist in der Tat jedoch so, dass die Kabinettsbeschlüsse sehr häufig vom Parlament so beschlossen werden. Dies hängt damit zusammen, dass in dem Kabinett die verschiedenen Regierungsparteien und darin die Führer einer Partei einen Ministerposten ausüben. Somit werden die Kabinettsbeschlüsse gleichzeitig von den Führenden Personen der Politik beschlossen und sind daher von so großer Bedeutung.
Außerdem gibt es nicht viele Stellen, die dem Bundestag einen Gesetzentwurf vorlegen dürfen. Dies sind nämlich nebem dem Kabinett nur noch Fraktionen des Bundestages oder der Bundesrat.
Anonym
hj
tgz
hallo
Anonym
hat irgendjemand ein gutes plakat / referat. zum bundestag????
Anonym
hallo..wie geht's??