Was ist der Grundfreibetrag. Muss ich bis zum Grundfreibetrag keinen Einkommensteuerantrag stellen?
Als Grundfreibetrag wird der Betrag bezeichnet, der von den Deutschen zum Leben benötigt wird. Es handelt sich hierbei um einen Begriff aus dem Steuerrecht der nach dem Urteil vom Bundesverfassungsgericht steuerfrei ist.
Wenn ein Arbeitnehmer Geld verdient, wird das Geld für Steuer und Sozialversicherung direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt und die Sozialversicherung abgeführt. Wie viel Steuer der Arbeitnehmer zahlen muss, wird im Steuertarif (Grundtabelle für Single oder Splittingtabelle für Verheiratete) festgelegt. In diesen Tabellen ist der sogenannte Grundfreibetrag eingearbeitet. Erst für jeden Euro der über den Grundfreibetrag liegt, muss der Arbeitnehmer steuern zahlen.
Der Grundfreibetrag für 2009 liegt bei 7.834 Euro und ab 2010 beträgt der Grundfreibetrag 8.004 Euro.
Wer also im Jahr 2009 weniger als 7.834 Euro verdient, zahlt keine Einkommensteuer.
Die Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung bleibt aber immer bestehen. Diese steht nicht im Zusammenhang zum tatsächlichen Einkommen. Wer einmal von dem Finanzamt als Einkommensteuerpflichtig erfasst worden ist, muss jedes Jahr aufs neue einen Antrag abgeben.
Das Finanzamt möchte eben wissen, ob und wie viel verdient worden ist.
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