Wenn man zwei Autos besitzt ist dies erst einmal ein glückliches Ereignis. Etwas Problematisch wird es, wenn das eigene eine Auto gegen das andere eigene Auto crashed. In diesem Fall zahlt leider die Versicherung nicht und er Halter muss den Schaden komplett für beide Autos übernehmen.
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil IV ZR 313/06 diesen Fall verhandelt. In dem vorliegenden Fall hat eine Frau mit ihrem Auto in der Hofeinfahrt den Wagen ihres Mannes gerammt. Beide Fahrzeuge waren auf den Namen des Mannes zugelassen, er ist also Halter von beiden Fahrzeugen.
Als Fahrerin für das Fahrzeug war die Frau bei ihrem Mann mitversichert, daher hat sie keinen Anspruch auf Ersatz des Schadens. Haftungsansprüche gegen mitversicherte Personen bei Sach- und Vermögensschäden sind ausgeschlossen.
Fazit:
Wenn jeder sein eigenes Auto gehabt hätte, sieht die Sachlage anders aus. Da aber für beide Fahrzeuge der Halter identisch ist, muss man in einem solchen Fall den entstandenen Schaden komplett selber übernehmen.
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