In Deutschland basiert die Feuerwehr zumeist auf freiwilligen Kräften. Anders z. B. in Großbritanien, dort gibt es nur Berufsfeuerwehren. In Deutschland gibt es Berufsfeuerwehren nur in Städten mit mehr als 100.000 Einwohner und auch dort sind die Berufsfeuerwehrleute bei Großeinsätzen auf freiwillige Kräfte angewiesen.
Man unterscheidet grundsätzlich:
- Berufsfeuerwehren (in Städten ab 100.000 Einwohner)
- Freiwillige Feuerwehren
- Pflichtfeuerwehren (in Gemeinden, in denen sich nicht genügend freiwillige Kräfte finden, kann der zuständige Gemeindebürgermeister geeignete Personen zur Feuerwehr verpflichten. In diesem Fall droht bei nichtteilnahme an Übungen und Einsätzen ein hohes Bußgeld)
- Betriebsfeuerwehren
- Werksfeuerwehren (Werksfeuerwehren unterscheiden sich von Betriebsfeuerwehren über eine 24-stündige Dienstbereitschaft. Werksfeuerwehren sind z. B. bei der BASF im Einsatz und verfügen über spezielles Know How).
Der gesetzliche Rahmen der Feuerwehr wird von speziellen Landesgesetzen (z. B. Dem Landes Brand- und Katastrophenschutzgesetz von Rheinland - Pfalz) geregelt. In solchen Gesetzen wird z. B. die maximale Anfahrtszeit vom Zeitpunkt der Alarmierung bis zum Einsatzort geregelt (Anmerkung: zumeist 8 min für das 1. Einsatzfahrzeug). Dies bedeutet, dass die jeweiligen Komunen gehalten sind, entsprechende Kräfte und Alarmierungswege einzurichten, die eine solche Anfahrtszeit ermöglichen.
Die Fahrzeuge und die benötigten Gerätschaften werden großzügig von den Ländern bezuschusst, einen Teil muss jedoch auch die Gemeinde bezahlen. Dabei gibt es ein System von Stützpunktfeuerwehren. Für Rheinland - Pfalz gilt z. B., dass pro Verbandsgemeinde mindestens 1 Tanklöschfahrzeug vorhanden sein muss. In Abhängigkeit von der Größe müssen pro Kreis mehrere Stützpunktfeuerwehren vorhanden sein, bei denen weitere Sonderfahrzeuge wie z. B. Leiterwagen oder Großtanklöschfahrzeuge oder Gerätewagen oder besondere Fahrzeuge für Atemschutz, Chemie, Öl usw. vorhanden sind.
Die freiwilligen Feuerwehren (dies ist die Mehrzahl) leisten Ihre Arbeitsstunden auf freiwilliger Basis ab und erhalten hierfür keinerlei Bezahlung. Lediglich für die Führungskräfte (Wehrleiter oder Gerätewarte) die viele zusätzliche Stunden für die Feuerwehr tätig sind, erhalten hierfür eine geringfüge Kostenpauschale.
Die Kräfte der Betriebsfeuerwehr werden zumeist während der Arbeitszeit von der eigenen Firma bezahlt. Hier gilt, die Übungen finden während der regulären Arbeitszeit statt. Bei Werksfeuerwehren gilt das gleiche, nur das die bei einer Werksfeuerwehr eingesetzen Kräfte in den Betrieben keinerlei anderen Beschäftigung nachgehen.
Die Berufsfeuerwehren sind Beamte und werden nach dem Beamtengesetzt besoldet.
Die Aufgaben der Feuwehr sind vielfältig und reichen weit über die Brandbekämpfung hinaus. Einen großen Anteil haben mittlerweile auch technische Hilfeleistungen wie sie z. B. bei Verkehrsunfällen notwendig sind. Aber auch Bergungen und Suchaktionen gehören zum gewöhnlichen Einsatzgebiet der Feuerwehr. Die Feuerwehr und das Technische Hilfswerk (THW) haben hier überschneidende Funktionen. Die Feuerwehr wird vom Land organisiert werden der THW vom Bund organisiert wird. Der THW ist eher für größere technische Hilfeleistungen ausgerüstet.
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